Patientenverfügung

Um die Autonomie eines jeden Menschen wahren zu können ist es sehr sinnvoll, eine Patientenverfügung zu verfassen. Diese sollte möglichst detailliert und von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. So kann der Patient sicherstellen, dass er zu jedem Zeitpunkt nach seinem Willen behandelt wird. Zudem: diese Patientenverfügung kann jederzeit durch eine eindeutige Willensäußerung geändert oder widerrufen werden. Sie schützt jedoch in vielen Situationen vor nicht gewollten Therapien. Die Patientenverfügung kann prinzipiell in jeder schriftlichen Form abgefasst werden. Hilfreich können öffentlich erhältliche Muster sein. Genauso ist jedoch jede eindeutige schriftliche Äußerung möglich. Entscheidend ist in einer kritischen Situation der sog. mutmaßliche Wille des Patienten. Ist dieser formlos, aber eindeutig dargestellt, ist er als Richtlinie für andere verbindlich. Eine eingehende Aufklärung durch Ihren Arzt ist empfehlenswert. Er kann Ihnen Therapien und deren Konsequenzen daraus ausführlich erklären und Sie können im Gespräch bereits Ihren Willen erklären.

Bundesministerium für Justiz

Das Bundesministerium der Justiz bietet auf seinen Internetseiten Publikationen zum Thema Patientenautonomie und Patientenverfügung zum Download und zum bestellen an.